Versicherungsspezialist für Luftfahrtrisiken

GGW Aviation – Spezialist für Luftfahrtrisiken

Zum 1. Mai 2026 haben sich die AVIATEC Deutschland GmbH, die EURO-HANSE GmbH Versicherungsmakler und die JRCS GmbH zur GGW Aviation GmbH zusammengeschlossen.

Als vereintes Unternehmen mit der Spezialisierung Luftfahrt bringen wir die idealen Voraussetzungen mit, um alle relevanten Luftfahrtrisiken unsere Kunden optimal abzudecken.

Die GGW Aviation GmbH hat Ihren Sitz in Hamburg und ist daneben an den Standorten Köln und München (Iffeldorf) vertreten.

Unsere starken Marken

Unsere Geschäftsbereiche

Luftfahrzeuge

Versicherungen für Luftfahrzeuge sind ein zentraler Bestandteil eines sicheren und wirtschaftlichen Flugbetriebs und schützen vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Der Versicherungsschutz reicht von Haftpflicht- über Kasko- und Hüllenversicherungen bis hin zu Passagier‑, Crew‑ und Zusatzdeckungen und wird individuell an Luftfahrzeug, Nutzung und Einsatzgebiet angepasst.

Die GGW Aviation entwickelt individuelle Versicherungslösungen für Luftfahrzeuge und luftfahrtbezogene Risiken, abgestimmt auf Einsatzprofil und regulatorische Anforderungen.

Flughäfen / Landeplätze

Versicherungen für Flughäfen und Landeplätze sichern Betreiber gegen vielfältige Haftungs‑, Sach- und Betriebsrisiken ab und tragen zu einem stabilen Flughafenbetrieb bei.

Abgedeckt werden unter anderem Betreiber‑Haftpflicht-, Sach- und Betriebsunterbrechungsrisiken sowie spezielle Bereiche wie Infrastruktur, Bodenabfertigung oder Tankanlagen.

Die GGW Aviation begleitet Flughäfen und Landeplätze mit passgenauen Versicherungskonzepten, ausgerichtet auf Betriebsstruktur und Haftungsanforderungen.

Betriebe

Versicherungen für luftfahrtnahe Betriebe sind essenziell zur Absicherung haftungsintensiver Tätigkeiten, etwa in Wartung, Handling, Ausbildung oder Charter.

Zum Versicherungsschutz zählen je nach Tätigkeit Betriebs‑ und Berufshaftpflicht-, Vermögensschaden-, Sach- und Betriebsunterbrechungsdeckungen.

Die GGW Aviation unterstützt luftfahrtnahe Betriebe mit individuell zugeschnittenen Versicherungslösungen auf Basis detaillierter Risikoanalysen.

Zulieferer

Versicherungen für Zulieferer der Luftfahrt sichern Hersteller und Dienstleister in einer stark regulierten und sicherheitskritischen Industrie ab.

Der Schutz umfasst Produkt- und Herstellerhaftpflicht, Rückrufkosten, Vermögensschäden sowie Transport- und Sachrisiken entlang der Lieferkette.

Die GGW Aviation konzipiert Versicherungslösungen für Zulieferer, die den besonderen Haftungs- und Qualitätsanforderungen der Luftfahrtindustrie Rechnung tragen.

Triebwerksversicherung

Triebwerksversicherungen sind ein wichtiger Baustein zur Absicherung besonders wertintensiver und technisch komplexer Komponenten.

Versichert werden installierte und nicht installierte Triebwerke, einschließlich Risiken während Wartung, Transport und Lagerung.

Die GGW Aviation strukturieren passgenaue Triebwerksversicherungslösungen unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.

Rückversicherung im Luftfahrtbereich

Rückversicherungslösungen sind essenziell zur Absicherung hoher Schadenspotenziale in der international vernetzten Luftfahrt.

Der Fokus liegt auf proportionalen und nicht‑proportionalen Rückversicherungsverträgen, abgestimmt auf Risikoexponierung und Schadenhistorie.

Die GGW Aviation realisiert effiziente Rückversicherungsprogramme und greift dabei auf belastbare Beziehungen zu internationalen Rückversicherern zurück.

Unsere Leistungen

Halter-Haftpflichtversicherung (gesetzliche Haftpflichtversicherung des Halters)

Der Halter eines Luftfahrzeuges haftet nach dem Luftverkehrsgesetz (§§ 33-43 LuftVG sowie internationalen Vereinbarungen, europäischen Abkommen und anderen zusätzlichen Bestimmungen) für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb eines Luftfahrzeuges entstanden sind. Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.
Die Mindestdeckungssumme richtet sich nach dem max. Abfluggewicht des Luftfahrzeuges.
Der Versicherungsschutz der Halter-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch der im Versicherungsschein oder Nachtrag aufgeführten Luftfahrzeuge und der dort angegebenen Art ihrer Verwendung.

Die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Halters sowie aller Personen, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung des Luftfahrzeuges beteiligt sind, sind automatisch mitversichert.

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aufgrund von Personen- und Sachschäden der Insassen der Luftfahrzeuge sowie auch Sachschäden an beförderten Gütern. Hierfür bestehen gesonderte Versicherungsmöglichkeiten.

Die Mindesthöhe der abzuschließenden Halter-Haftpflichtversicherung richtet sich nach Artikel 7 der Verordnung (EG)785/2004 und § 37 LuftVG. Im Bereich der Haftpflichtversicherungs-Bedingungen ist aufgrund von länderspezifischen Vorgaben eine Deckung dieser Risiken bis zu einer bestimmten Summe obligatorisch.

Passagier-Haftpflichtversicherung (Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung)

Die Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Beförderung oder Mitnahme von Personen und Reisegepäck sowie aus verspäteter Beförderung mit den im Versicherungsschein oder Nachtrag aufgeführten Luftfahrzeugen.

Sie deckt somit die Haftung des Luftfrachtführers, die sich aus luftrechtlichen Haftungsvorschriften (internationale Vereinbarungen und europäische Abkommen, §§ 33-43 LuftVG oder aus § 823 BGB), ergibt.

Eingeschlossen ist die persönliche Haftpflicht aller Personen, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung des Luftfahrzeuges beteiligt sind.

Die Mindestpflichtversicherungssummen für die Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung ergeben sich aus folgenden Vorschriften:

Verordnung (EG) 785/2004

Personenschäden (Artikel 6 (1))
250.000 SZR je Fluggast
100.000 SZR je Fluggast bei nicht gewerblichen Flügen mit
Luftfahrzeugen mit einem MTOM von bis zu 2.700 kg

Reisegepäck (Artikel 6 (2))
1.000 SZR je Fluggast bei gewerblichen Flügen

Güterschäden (Artikel 6 (3))
17 SZR je kg bei gewerblichen Flügen

Wir empfehlen jedoch erheblich höhere Deckungssummen.

Nach der EU-Verordnung 785/2004 besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, wenn aufgrund eines Vertrages eine Person befördert wird.

CSL-Deckung (Kombinierte Halterhaftpflicht- und Passagierhaftpflicht-Versicherung)

Als optimale Alternative zu den separaten Versicherungen der Halter-Haftpflicht- und / oder Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung kann je Luftfahrzeug eine kombinierte einheitliche Deckungssumme für das jeweilige Luftfahrzeug abgeschlossen werden.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von Luftfahrzeugen (Halter-Haftpflichtversicherung) sowie die gesetzliche Haftpflicht des Luftfrachtführers aus der Beförderung von Fluggästen und Gepäck an Bord von Luftfahrzeugen sowie Verspätungsschäden (Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung).

Wir empfehlen unseren Kunden im Regelfall den Abschluss einer CSL-Deckung.

Unfallversicherung

Wir unterscheiden bei der Unfallversicherung folgende Bereiche:

  • Sitzplatz-Unfallversicherung (an das Luftfahrzeug gebunden)
  • nach dem Platzsystem
  • nach dem Pauschalsystem

Bei der Unfallversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die der Luftfahrzeughalter für den Piloten und seine Fluggäste abschließen kann. Diese Sitzplatz-Unfallversicherung deckt Schäden des Piloten und/oder der Insassen eines Luftfahrzeuges ab, die durch einen Unfall entstanden sind. Die Höhe ist beschränkt durch die Versicherungssumme. Die Frage des Verschuldens tritt bei der Unfallversicherung nicht in den Vordergrund.

Besonders interessant kann für Piloten die sog. kombinierte Unfallversicherung sein, die das allgemeine 24-Stunden-Risiko sowie das Pilotenrisiko abdeckt, so dass in allen Lebenslagen ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei uns.

Luftfahrt-Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung umfasst bis zur Höhe der Versicherungssumme alle Gefahren, denen das versicherte Luftfahrzeug während der Dauer dieser Versicherung ausgesetzt ist.

Diese Versicherung umfasst jedes auf das Luftfahrzeug einwirkende Schadenereignis, das einen Total- oder Teilschaden zur Folge hat. Entsprechend den Versicherungsbedingungen erstreckt sich die Versicherung auf die im Versicherungsschein, seiner Anlagen und Nachträgen näher bezeichneten Luftfahrzeuge und auf die dort angegebene Art ihrer Verwendung.

Weitere Erklärungen zur Kaskoversicherung erhalten Sie direkt bei uns.

Kasko-Krieg-Versicherung

Auch die umfassendsten Kasko-Versicherungen für Luftfahrzeuge können nicht alle möglichen Ereignisse berücksichtigen. Diese Zusatzversicherung deckt alle (von dem Kasko ausgeschlossenen) Schäden ab, die durch Kriegshandlungen, Aufstand, Streik, Terror und Sabotage, Klimaaktivisten oder Flugzeugentführung verursacht werden können.

Weitere Erklärungen zur Kasko-Krieg-Versicherung erhalten Sie direkt bei uns.

Triebwerk-Versicherung
Eine Triebwerksversicherung deckt Schäden durch Überhitzung, Fehlbedienung oder Materialbruch.

Grundsätzlich sind in der Kaskoversicherung plötzliche innere Schäden am Triebwerk ausgeschlossen.

Innerhalb der Kaskoversicherung gelten nur Triebwerkschäden versichert, die unmittelbar durch Ansaugschäden verursacht worden sind und zu einem plötzlichen Schadenereignis geführt haben.

Hierzu kann man eine spezielle Triebwerkversicherung eindecken.

Lizenzverlust-Versicherung (LOL)

Die Loss of Licence / LOL ist eine Versicherung, die eintritt, wenn fliegendes Personal (in der Regel Piloten) aufgrund des Verlustes der fliegerärztlichen Tauglichkeit (sogenanntes Medical) die Lizenz für die Ausübung seiner Tätigkeit verliert. Man spricht auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten. Die Flugtauglichkeit kann aus verschiedenen Gründen gefährdet sein (Unfall, Krankheit). Versicherungsnehmer sind entweder Luftfahrtunternehmen, Luftfahrtvereinigungen oder die versicherte Person selbst. Die vereinbarte Versicherungsleistung im Schadenfall wird in Form einer Rente oder einer einmaligen Kapitalleistung erbracht.

Erklärungen zur Lizenzverlustversicherung/LOL erhalten Sie direkt bei uns.

Selbstbehaltsversicherung (SB-Versicherung)

Bei einigen Luftfahrzeugen werden grundsätzlich relativ hohe Selbstbeteiligungen zugrundegelegt.

Ein Teil davon ist gegen eine Mehrprämie wieder versicherbar.

Betriebs-Haftpflichtversicherung

Für Händler, Hersteller und Luftfahrttechnische Betriebe ein Muss; bei Schadenereignissen mit technischen Ursachen oder fehlerhafter Arbeitsausführung.

Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem versicherten luftfahrttechnischen Betrieb stehen.

Luftfahrttechnische Betriebe versichern damit ihre Unternehmen gegen Haftpflicht- oder Rückgriffsforderungen. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Betriebsstättenrisiko mit den Bereichen Grundstücke, Gebäude und Personal.

Obhuts-Haftpflichtversicherung

Die Obhuts-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden an fremden Luftfahrzeugen und / oder Luftfahrzeugteilen, die während der Dauer der Inobhutnahme und der Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstehen. Versichert sind das Bodenrisiko und Probeflüge und Abnahmeflüge.

Produkt-Haftpflichtversicherung

Die Produkt-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus der innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgten Herstellung oder Lieferung von Produkten sowie aus der Ausführung von Arbeiten oder Leistungen.
Versichert sind Haftpflichtansprüche, die nach Übergabe des Produktes an den Käufer - Auftraggeber oder nach Abschluss der Arbeiten oder Ausführung der Leistung eintreten.

Geeignete Deckungen für Drohnen mit Zubehör und Daten

Sämtliche Versicherungen rund um den Betrieb eines Flughafens inkl. Flughafenhalterhaftpflichtversicherung

Versicherungen für Flughäfen und Landeplätze sichern Betreiber gegen vielfältige Haftungs‑, Sach- und Betriebsrisiken ab und tragen zu einem stabilen Flughafenbetrieb bei.

Abgedeckt werden unter anderem Betreiber‑Haftpflicht-, Sach- und Betriebsunterbrechungsrisiken sowie spezielle Bereiche wie Infrastruktur, Bodenabfertigung oder Tankanlagen.

Die GGW Aviation begleitet Flughäfen und Landeplätze mit passgenauen Versicherungskonzepten, ausgerichtet auf Betriebsstruktur und Haftungsanforderungen.

Rückversicherung im Luftfahrtbereich

Rückversicherungslösungen sind essenziell zur Absicherung hoher Schadenspotenziale in der international vernetzten Luftfahrt.

Der Fokus liegt auf proportionalen und nicht‑proportionalen Rückversicherungsverträgen, abgestimmt auf Risikoexponierung und Schadenhistorie.

Die GGW Aviation realisiert effiziente Rückversicherungsprogramme und greift dabei auf belastbare Beziehungen zu internationalen Rückversicherern zurück.

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